Beteiligung an Wahlen

Wählen ab wann?


Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert (Artikel 20 GG). Diese Form der Willensbildung und -bekundung gilt aber für einen großen Teil von euch bei vielen Wahlen leider nicht. Junge Menschen können oftmals erst ab 18 Jahren wählen (aktives Wahlrecht) oder gewählt werden (passives Wahlrecht). Bislang ist es nur in den Bundesländern Hamburg, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein möglich, ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilzunehmen. Bei den Kommunalwahlen sieht es schon anders aus: Hier dürft ihr in zehn der deutschen Bundesländer bereits mit 16 Jahren wählen.

Hier eine Übersicht, ab welchem Alter ihr in Sachsen-Anhalt wählen könnt.
WahlAktives WahlrechtPassives Wahlrecht
Kommunalwahlab 16 Jahrenab 18 Jahren
Landtagswahlab 18 Jahrenab 18 Jahren
Bundestagswahlab 18 Jahrenab 18 Jahren
Europawahlab 18 Jahrenab 18 Jahren


In Sachsen-Anhalt ist es bislang ab 16 Jahren nur möglich an Kommunalwahlen, nicht aber an Landtagswahlen teilzunehmen. Zudem können sich in keinem Bundesland junge Menschen mit 16 wählen lassen - sich wählen zu lassen ist erst ab 18 Jahren möglich. Folglich können Jugendliche keine anderen jungen Menschen unter 18 Jahren als Repräsentant_innen ihrer Interessen in den Bundestag sowie Land- oder Kreistag wählen. Vielen jungen Menschen wird damit ein wesentlicher Partizipationsaspekt vorenthalten. Die aktive Auseinandersetzung mit Demokratie und Prozessen der Willensbildung bis hin zum Umgang mit demokratischen Entscheidungen wird dadurch an einem ganz wesentlichen Punkt unterbrochen.
  

Mehr Mitbestimmung wagen - Wählen ab 16 Jahren!

Obgleich eine Vielzahl an Argumenten deutlich dafür spricht, das Wahlalter zu senken -beispielsweise auch in unserem Bundesland jungen Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht bei Landtagswahlen einzuräumen- gilt oftmals noch das Wahlalter 18 Jahre. Hier einige ausgewählte Argumente für die Absenkung des Wahlalters:
  • Teilhaben an Entscheidungen der Zukunft! Wer mit den Folgen einer Wahl später leben muss, sollte auch darüber mitentscheiden können, wie dieses Später aussieht.
  • Absenkung des Wahlalters fördert das Wahrnehmen und Erlernen von demokratischen Prozessen.
  • Positive Auswirkungen auf die Politik. Politiker_innen müssen dann euch und eure Interessen verstärkt ernst nehmen und anschließend besser vertreten.
  • Übrings schon die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen  ein politisches Mitbestimmungsrecht zu. Bereits 1992 hat Deutschland diese Konvention unterzeichnet.
  • und viele weitere Argumente sprechen dafür!
Die Absenkung des Wahlalters muss um ihrer selbst willen erfolgen. Sie ist erforderlich, damit Jugendliche als interessante und entscheidende Zielgruppe tatsächlich in politische Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden.

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