UN-Kinderrechtskonvention


Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wurde 1989 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und ist eine Art weltweites Grundgesetz für Menschen bis zum Alter von 18 Jahren. Mit Ausnahme der Südsudan und USA haben alle Staaten die Kinderrechtskonvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, ihre Bestimmungen in nationale Gesetze zu überführen. Die Kinderrechte lassen sich in drei Kategorien einteilen: Versorgungsrechte (Artikel 7, 8, 23-29), Schutzrechte (Artikel 19-22, 30, 32-28) und Beteiligungsrechte (Artikel 12-17, 31).


Hier die wichtigsten 10 Kinderrechte:
  1. Recht auf Gleichheit: Kein Kind darf benachteiligt werden.
  2. Recht auf Gesundheit: Jedes Kind hat ein Recht auf Versorgung und Hilfe bei Krankheit.
  3. Recht auf Bildung: Jede_r hat ein Recht auf Schule.
  4. Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Jedes Kind hat das Recht seine Meinung zu sagen, sich einzubringen und zu informieren.
  5. Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung: Alle  Kinder haben das Recht zu spielen und sich zu erholen
  6. Recht auf elterliche Fürsorge: Alle Kinder haben ein Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein Zuhause.
  7. Recht auf gewaltfreie Erziehung: Jedes Kind hat das Recht ohne Gewalt erzogen zu werden.
  8. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder sollen auf der Flucht oder im Krieg besonders geschützt und unterstützt werden.
  9. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung: Kinder haben das Recht vor Ausbeutung, Vernachlässigung und schädlicher Arbeit geschützt zu sein.
  10. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. Sie bekommen sogar zusätzliche Unterstützung
Von besonderer Bedeutung im Kontext der Diskussion um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Politik und Gesellschaft ist der Artikel 12 der UN-KRK: „Die Vertrags-staaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Der Gewährung dieser Rechte haben sich die Unterzeichnerstaaten zwar verschrieben, individuell einklagbar sind sie jedoch nicht.


In Deutschland wurde die UN-KRK vor allem 2005 durch ein Art Leitfaden, den „Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland“ (NAP), umgesetzt. Er benennt sechs Handlungsfelder, von denen eines aus der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen besteht. Neben Partizipationsbemühungen in allen Bereichen fordert der NAP auch die Entwicklung von Qualitätsstandards für Beteiligung, die Verankerung von Kinder- und Beteiligungsrechten in Schul-, Ausbildungs- und Studienordnungen sowie besondere Weiterbildungsangebote für Fachkräfte.


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